Mobile Ernährungsberatung, d.h, ich komme für die Beratung zu Ihnen nach Hause und unterstütze Sie bei Bedarf auch bei der Abrechnung mit der Krankenkasse.
Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.
Die Beratungskosten richten sich nach der Beratungszeit, der Art der Beratung und der Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse. Sie können Ihnen erst nach einem kostenlosen, telefonischen Informationsgespräch genannt werden.
In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis 80% der Kosten für die präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V, sowie bis 80% der Kosten für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.